Panthers legen Einspruch gegen erneuten Punktabzug ein
27.01.2023
In Folge der finanziellen Schwierigkeiten und eines daraus resultierenden Verstoßes gegen Bestimmungen des Lizenzstatuts hat die Geschäftsführung der 2. Basketball Bundesliga GmbH entschieden, ein erneutes Nachlizenzierungsverfahren zu eröffnen und den wiha Panthers drei positive Wertungspunkte abzuziehen. Gegen diese Entscheidung werden die Doppelstädter Einspruch einlegen.
Nachdem in den vergangenen Tagen die finanziell schwierige Lage der wiha Panthers kommuniziert wurde, zeichnet sich nun ab, welchen weiteren Weg die Größten im Schwarzwald in den kommenden Tagen und Wochen bestreiten werden müssen.
Die Geschäftsführung der 2. Basketball Bundesliga GmbH eröffnet ein erneutes Nachlizenzierungsverfahren gegen die Doppelstädter. Dabei müssen die wiha Panthers bis zum 13. Februar 2023 ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenüber der Liga erneut nachweisen. Zudem verhängte die Ligaleitung aufgrund eines Verstoßes gegen § 13 Abs. 1 des Lizenzstatuts einen Abzug von drei positiven Wertungspunkten.
Gegen den erneuten Punktabzug werden die Doppelstädter binnen der vorgegebenen Frist von drei Tagen Einspruch erheben.
„Wir haben in dieser Woche im Austausch mit unseren Sponsoren sehr viel positives Feedback erhalten“, betont Panthers-Geschäftsführer Michael Krivanek. „Gemeinsam wollen alle ihren Beitrag dazu leisten, damit der Basketball-Standort Villingen-Schwenningen erhalten bleibt. Für die vielen aufmunternden Nachrichten und die tolle Unterstützung von Fans aus ganz Deutschland wollen wir uns herzlich bedanken. Wir sehen uns aktuell auf einem guten Weg. Gegen den aus unserer Sicht unfairen Punktabzug werden wir Einspruch einlegen.“
Pressemitteilung der 2. Basketball Bundesliga GmbH im Wortlaut:
Dem ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen werden in der laufenden Saison der BARMER 2. Basketball Bundesliga, aufgrund eines Verstoßes gegen § 13 Abs. 1 Lizenzstatut, drei positive Wertungspunkte abgezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Grundlage dieser Entscheidung ist § 21 Abs. 2 des Lizenzstatuts in Verbindung mit dem Strafenkatalog der 2. Basketball-Bundesliga. Laut § 13 Abs. 1 Lizenzstatut ist der Bundesligist bzw. dessen wirtschaftlicher Träger verpflichtet, wesentliche Änderungen der Antragsvoraussetzungen ohne besondere Aufforderung durch die BARMER 2. Basketball Bundesliga unverzüglich mitzuteilen. Gegen die Mitteilungspflicht haben die wiha Panthers Schwenningen wiederholt verstoßen.
Diese Entscheidung hat die Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH getroffen.
Gegen diese Entscheidung kann gemäß § 12 RuSGO Berufung beim Schiedsgericht der 2. Basketball[1]Bundesliga eingelegt werden. Die Berufung ist binnen drei Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Vorinstanz (Geschäftsführung der 2. Basketball-Bundesliga GmbH) einzulegen. Sobald die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird sie entsprechend veröffentlicht und die Tabelle angepasst.
Zudem hat die BARMER 2. Basketball Bundesliga nach Juni 2022 erneut ein Nachlizenzierungsverfahren gegen den ProA-Bundesligisten wiha Panthers Schwenningen nach § 13 Lizenzstatut für die laufende Saison 2022/2023 eröffnet. Den wiha Panthers Schwenningen wurde eine erneute Frist zur Einreichung weiterer Unterlagen bis zum 13.02.2023 gesetzt.
Aufgrund der Auswertung der zum 15.01.2023 turnusmäßig einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der wiha Panthers Schwenningen für die laufende Saison 2022/2023. Zudem wurden für den 24.01.2023 zugesagte Unterlagen nicht fristgerecht bei der Liga eingereicht. Die wiha Panthers Schwenningen erhalten im Rahmen der Nachlizenzierung die Möglichkeit, bestehende Zweifel hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis Saisonende ausräumen zu können.
Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können. Das Ergebnis der Nachlizenzierung wird die Liga zu gegebener Zeit bekanntgeben.
TEXT: Manuel Schust | Foto: Nina Sander